Wichtige Infos zu

Führerschein Fahrerlaubnis

Grundsätzlich zu unterscheiden ist das Fahrverbot vom Entzug der Fahrerlaubnis.

Anordnung eines Fahrverbots

Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten von der Bußgeldbehörde bzw. vom Amtsgericht angeordnet werden, und zwar zwischen einem und maximal drei Monaten.

Entzug der Fahrerlaubnis

Für einen schwerwiegenderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sieht diese den Entzug des Führerscheins/Fahrerlaubnis vor. Dies kann z. B. der Fall sein bei

  • Unfallflucht (unerlaubtem Entfernen vom Unfallort)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheits- oder Drogenfahrt
  • wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die zu einem Punktestand von acht Punkten in Flensburg führen

Dies zu vermeiden ist Sache der Vertretung in Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeitenverfahren) bzw. Verkehrsstrafsachen.
Sollte dies nicht vermeidbar sein, müssen darüber hinaus für die Wiedererlangung des Führerscheins/Fahrerlaubnis bei vorherigem Entzug schon frühzeitige Weichen gestellt werden. Oft ist die Vorlage einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) oder eines verkehrsmedizinischen Gutachtens erforderlich. Je nach Grund des Entzugs sind Nachweise durch Drogenscreening oder ein ETG-Programm (zum Nachweis von Alkoholabstinenz) notwendig.

Dies alles muss bereits bei Entzug rechtzeitig in die Wege geleitet werden um nicht zu späterer Stunde ein böses Erwachen zu erleben.

Von entscheidender Bedeutung den zunächst entzogenen Führerschein baldmöglichst neu erteilt zu erhalten.

Nehmen Sie zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt, diese wirft neben strafrechtlichen Folgen vor allem verwaltungsrechtliche Folgen nach sich (Anordnung einer MPU oder ähnliches), darüber hinaus jedoch auch zivil- und versicherungsrechtliche Probleme, eine frühzeitige, kompetente und umfassende Beratung ist hier dringend geboten.

 

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