Erste Hilfe beim

Bußgeldbescheid

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen

  • Äußerste Zurückhaltung gegenüber den Ermittlungsbehörden
  • Keine eigene Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden
  • Rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe
  • Wir beraten bundesweit

Sie wurden geblitzt, mithin wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt, sollen bei Rotlicht über die Ampel gefahren sein, den Abstand unterschritten haben, die Vorfahrt missachtet haben, ggf. mit dem Handy telefoniert haben? 

Dies sind nur einige von vielen Verstößen im Straßenverkehr, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Es droht eine kostenpflichtige Verwarnung, ein Bußgeld, ggf. ein Fahrverbot oder die zeitweise Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eine Geldbuße ist unangenehm aber ggf. verkraftbar, die steigende Zahl von Punkten in Flensburg kann den Führerschein kosten, ein Fahrverbot zur falschen Zeit kann unter Umständen die Arbeit oder Existenz gefährden. 

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? 

Dies ist eine Frage jeden Einzelfalls und sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Nur dieser kann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und hiernach z. B. den Nachweis der Fahrereigenschaft, der Ordnungsgemäßheit der Messung – in Kenntnis möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messgeräten und Messverfahren – überprüfen, mitunter das Verfahren so zur Einstellung bringen, die Geldbuße verringern oder ein drohendes Fahrverbot verhindern. 

Nach Auswertung der Ermittlungsakte erfolgt die Erarbeitung der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit dem Mandanten.

Die Erfolgsaussichten im Bußgeldverfahren, z. B. der bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, sind im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messverfahren oft besser, als der Betroffene denkt.

Wenden Sie sich daher bereits am Besten bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid an uns. Beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss, um die Rechtskraft zu meiden. Sollte diese Frist versäumt werden, ist er regelmäßig nicht mehr anfechtbar.

Gegenüber der Ermittlungsbehörde (in der Regel Polizeibeamte) sollten Sie zurückhaltend sein. In Bußgeld-, vor allem auch Verkehrsstrafsachen kann eine gut gemeinte Auskunft im Ermittlungsstadium ggf. später nur schwer korrigiert werden.

Den Anhörungsbogen, den Sie von der Polizei oder Verwaltungsbehörde bekommen, müssen Sie nicht beantworten. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ggf. kann der Erlass eines Bußgeldbescheides verhindert werden. Sollte dies nicht möglich sein und der Bußgeldbescheid zugehen, wird hiervon sogleich der Sie vertretende Anwalt unterrichtet, sodass die 14-tägige Einspruchsfrist nicht versäumt werden kann. Auf die Folgen hatten wir bereits hingewiesen.

Die Kosten in Bußgeldsachen werden regelmäßig von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Bei jeder Rechtsschutzversicherung steht Ihnen eine freie Anwaltswahl zu.

Sauerwein Verkehrsanwälte

Kürschnerhof 6

97070 Würzburg

 

TEL 0931 41798-0

FAX 0931 41798-66

kanzlei@sauerwein-verkehrsrecht.de