Erste Informationen zu

Anwaltskosten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen

Guter Rat muss nicht teuer sein!

Mandanten scheuen manchmal den Weg zum Anwalt, weil sie vor den Kosten Angst haben. Diese Scheu führt oft dazu, dass eine notwendige Beratung zu lange hinaus gezögert wird mit der Folge, dass der entstehende Schaden viel höher ist als die Anwaltskosten, die bei einer frühzeitigen Beratung angefallen wären. 

Wir möchten Ihnen deshalb einen Überblick geben, welche Kosten auf Sie zukommen könnten und wie diese entstehen. 

Kosten im Verkehrsrecht

  • Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen werden die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung getragen. 
  • Im übrigen Verkehrsrecht sind die Kosten regelmäßig über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Bei der Rechtsschutzversicherung haben Sie eine freie Anwaltswahl, mittels dieser Sie sich für einen Fachanwalt in diesem Gebiet entscheiden sollten. 
  • Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir, die Abrechnung erfolgt mit dieser direkt. 
  • Sollte ein Kostenträger nicht vorhanden sein, erhalten Sie von uns in jedem Fall vorab eine Einschätzung der entstehenden Kosten, mithin eines möglichen Kostenrisikos. 

Erstberatung

  • Die Kosten einer umfassenden rechtlichen Erstberatung belaufen sich auf maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von drei Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden; eine Doppelzahlung ist mithin ausgeschlossen.
  • Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Bedürfnisse die Möglichkeiten des weiteren tatsächlichen und rechtlichen Vorgehens. 

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

  • Die Vergütung von Rechtsanwälten wird von dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet, soweit das RVG nichts anderes bestimmt.
  • Zusätzlich kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist z. B. üblich in umfangreichen Strafsachen, andererseits dann, wenn der Streitwert so gering ist, dass der Anwalt nicht mehr kostendeckend arbeiten kann. 

Rechtsschutzversicherung

  • Die Rechtsanwaltsgebühren in Verkehrssachen werden bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig von dieser übernommen, die Korrespondenz übernehmen wir für Sie gerne. 

Sauerwein Verkehrsanwälte

Kürschnerhof 6

97070 Würzburg

 

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