Erste Infos bei einer
Verkehrsstraftat
In vielen Fällen des Verkehrsstrafrechts übernimmt die Rechtsschutzversicherung die für die Verteidigung anfallenden Kosten des Rechtsanwalts. Hier werden Sie vor unserer Beauftragung rechtzeitig über anfallende Kosten informiert.
Ihnen wird eine Verkehrsstraftat oder allgemeine Straftat vorgeworfen, wie beispielsweise folgende
- Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Nötigung oder Beleidigung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung
- Unterlassene Hilfeleistung
Für diesen Fall sollten Sie alsbald als möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.
Wie im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenrecht) gilt zunächst äußerste Zurückhaltung gegenüber den Ermittlungsbehörden. Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon Gebrauch und lassen eine Stellungnahme erst über Ihren Anwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte und erfolgter Besprechung abgeben. Fehler im Ermittlungsverfahren können oft nicht oder nur sehr schwer korrigiert werden.
Sehr häufig folgt einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren zu späterer Stunde auch noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren mit teils unangenehmen Führerscheinmaßnahmen. Für diesen Fall sollten Sie sich rechtzeitig und umfassend beraten lassen.
Sauerwein Verkehrsanwälte
Kürschnerhof 6
97070 Würzburg
TEL 0931 41798-0
FAX 0931 41798-66
kanzlei@sauerwein-verkehrsrecht.de